Mitte März 2024 hat die Ombudsstelle als Beratungs- und Unterstützungsstelle für alle Wohnungsmietparteien der Landeseigenen Wohnungsunternehmen Berlins ihre Tätigkeit aufgenommen. Damit wird eine zentrale Anlaufstelle für Anliegen der Mieter*innen bezüglich der spezifischen Regelungen zwischen den Landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) und dem Land Berlin geschaffen. Mit dem Betrieb der Ombudsstelle ist die Mieterberatungsgesellschaft asum von der Wohnraumversorgung Berlin (AöR) beauftragt worden.



Als Ombudsstelle berät die Asum vorrangig zur Kooperationsvereinbarung und dem Wohnraumversorgungsgesetz und klärt Mieter*innen der LWU transparent und nachvollziehbar über die für sie geltenden Regelungen auf. Mieter*innen werden zu ihren Handlungsmöglichkeiten beraten und bei der Kommunikation mit den Landeseigenen Wohnungsunternehmen unterstützt. In Konfliktfällen kann mit den LWU ein Schlichtungsverfahren angestoßen werden, um einvernehmliche Lösungen zu entwickeln.

Beraten wird u.a. zu Mieterhöhungen, Leistbarkeitsversprechen und Härtefälle oder Wohnungstausch.

Alle Informationen zur Ombudsstelle, den Regelungen und Vereinbarungen der LWU sowie Möglichkeiten zur Terminvereinbarung finden Sie unter: www.ombud-LWU.de

Kontakt:
Ombudsstelle für Mieter*innen der landeseigenen Wohnungsunternehmen Berlins
Tel. 030 213007300
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