Über das Programm sollen konzeptionelle und investive Projekte mit hoher Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung) und Klimaanpassung, mit hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden. Antragsteller ist die jeweils zuständige Kommune (Gemeinde- oder Kreisverwaltung, Stadtverwaltung, Bezirksamt usw.). Alle Informationen zur Förderung und zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf den Seiten des BBSR: www.bbsr.bund.de/klima-raeume

Einreichungsfrist (durch die zuständige Kommune): Montag, 15.03.2021
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