Nach der Verabschiedung des Berliner Haushaltsgesetzes stehen dem Bezirk in der zweiten Jahreshälfte 2022 weitere Mittel im Rahmen des bezirklichen Integrationsfonds zur Verfügung. Akteur*innen aus der Zivilgesellschaft und Träger können Anträge für Kleinprojekte im Integrationsbüro einreichen. Die maximale Antragshöhe pro Maßnahme ist 5.000,00 €. Förderfähig sind Sach- und Honorarmittel für die Umsetzung der Maßnahmen. Der frühestmögliche Beginn für die Umsetzung der Projekte ist der 01.09.2022. Die Vorhaben müssen bis 31.12.2022 abgeschlossen sein.
Umgesetzt werden können über das Nachbarschaftsprogramm in Steglitz-Zehlendorf lokale Maßnahmen zur Förderung der gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte und des nachbarschaftlichen Zusammenlebens sowie Maßnahmen der Antidiskriminierungsarbeit.

Die Projektanträge können laufend eingereicht werden bis die Mittel ausgeschöpft sind. Weitere Infos und Antragsunterlagen unter: www.steglitz-zehlendorf.de/integrationsfonds
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